Datenschutz /Widerrufsbelehrung
Ich wurde darüber aufgeklärt, dass meine Daten nur für interne Zwecke und deren Verarbeitung bezüglich dieser Patenschaft und der Stiftungsarbeit für Kampagnenzwecke und Informationsschreiben genutzt werden. Die Weitergabe an Dritte ist nur für entsprechende Dienstleister der Stiftungsarbeit gestattet. Ich verpflichte mich, etwaige Kontoänderungen unverzüglich der Stiftung mitzuteilen. Regressansprüche für Rückbuchungen kann die St. Dominikus Stiftung Speyer in Abzug bringen. Dieser Patenschaft kann ich jederzeit schriftlich ohne Kündigungsfristen widersprechen und auf Löschung meiner Daten bestehen.

Da die St. Dominikus Stiftung Speyer durch das Finanzamt Speyer nach §5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des  Gewerbesteuergesetztes von der Gewerbesteuer befreit ist, ist mir bekannt, dass ich ab einem Jahresbetrag von 200€ jährlich eine Zuwendungsbestätigung erhalten werde.

Transparenz
Meine Engagement-Patenschaft fließt zu den steuerrechtlich festgelegten maximalen 30% in die aktive Stiftungsarbeit der St. Dominikus Stiftung Speyer. 70% der Engagement-Patenschaft fließt in die St. Dominikus Krankenhaus und Jugendhilfe gGmbH in Ludwigshafen mit deren Einrichtungen St. Annastiftskrankenhaus Ludwigshafen und Hospiz Elias, Jugenddorf Maria Regina
in Silz und dem St. Marienkrankenhaus sowie in die Gemeinnützigen St. Dominikus Schulen GmbH mit Ihren 7 Schulen sowie den beiden Albertus-Magnus-Schulen in St. Ingbert, der St. Katharina Realschule in Landstuhl, den Edith-Stein-Schulen und den Nikolaus-von-Weis Schulen in Speyer. Mit dieser Engagement-Patenschaft unterstütze ich die Grundlagenstärkung für bedürftige und hilfesuchende, erkrankte und schwerkranke Menschen sowie bildungsinteressierte Schüler/innen und deren Eltern. Mit meiner Patenschaft helfe ich den Menschen in allen genannten Einrichtungen die Gesellschaften der St. Dominikus Stiftung. Ich wurde über alle direkten Aufgaben der Stiftung informiert. Die Stiftung überprüft die einzelnen Notwendigkeiten einzelner Projektanfragen der St. Dominikus Gesellschaften auf Umsetzbarkeit, Einhaltung der Gemeinnützigkeitszwecke und achtet auf die steuerrechtlich vorgesehene zeitnahe Mittelverwendung, erstellt Rechenschaftsberichte für den Vorstand, das bischöfliche Ordinariats, die kirchliche Stiftungsaufsicht und das Finanzamt und fordert gleichzeitig alle Projektberichte der entsprechenden Einrichtungen ein. Zu den Stiftungsaufgaben gehören neben der allgemeinen Stiftungsarbeit die aktive Vernetzung und der Spenderaustausch, die Spenderbindung durch aktives Fundraising, Organisation und Durchführung von stiftungseigenen Spendenkampagnen, Kampagnen für die St. Dominikus Gesellschaften, Durchführung und Planung von stiftungseigenen Events, Teilnahme an Veranstaltungen, Teilnahme an Informationsveranstaltungen zu Stiftungsthemen, Erblassenschaften, Stiftungsfondsgründungen, Zustiftungen, Stiftungssteuerrecht etc. Hauptaufgabe der Stiftung ist es, immer kostensparend und kaufmännisch sinnvoll tätig zu werden. Der Vorstand entscheidet nach ersten Analysen durch das Stiftungsmanagement die einzelnen Projektanfragen der St. Dominikus Einrichtungen. Die Stiftung unterliegt derTradition des Institutes St. Dominikus Speyer und ist die Erbin der gesamten Einrichtungen und Gesellschaften. Als zusätzliches Unterstützungsvertrauen hat sich die Stiftung freiwillig und satzungsgemäß dazu verpflichtet, jährlich durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft steuerrechtlich und buchhalterisch geprüft zu werden.

Für weitere Informationen kann ich mich jeder Zeit an die St. Dominikus Stiftung Speyer unter der Rufnummer: 06232-877-3842 oder unter info@st-dominikus-stiftung.de wenden.

Ich bestätigte die Aufklärung über die Stiftungsarbeit der St. Dominikus Stiftung sowie deren Gesellschaften und stimme dem Einsatz meines freiwilligen geleisteten Patenschaftsbeitrages zu. Mir ist bewusst, dass Patenschaftsbeiträge keine Zustiftungen sind und nicht das Stiftungskapital erhöhen. Beiträge als Zustiftung zur Sicherung des Stiftungkapitals sind gesondert zu bezeichnen. Eine Patenschaft fällt unter zeitnahe Mittelverwendung und ist aktuell nach Zugang innerhalb von 2 Jahren zweckentsprechend einzusetzen. Die Stiftung übernimmt die Kontrollfunktion der Umsetzung.