Zustiften
Eine Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen der St. Dominikus Stiftung Speyer und damit dauerhaft die Erträge für den Stiftungszweck. Ihre Zustiftung bleibt dabei in vollem Umfang erhalten, denn sie wird durch keinerlei steuerliche Belastung geschmälert. Es fallen weder Körperschafts- noch Schenkungs- oder Erbschaftssteuern an, da die St. Dominikus Stiftung Speyer gemeinnützig anerkannt ist. Eine Zustiftung kann sowohl durch einen Geldbetrag als auch durch Wertpapiere, Aktien, Immobilien oder Grundstücke gebildet werden. Es ist außerdem möglich, die Zustiftung testamentarisch zu verfügen.
Einen Teil seines Vermögens einer Stiftung zugute kommen zu lassen, ist ein Schritt, der sorgfältig abgewogen und gut überlegt sein will. Deshalb stehen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung und informieren Sie eingehend über die verschiedenen Möglichkeiten, uns zu unterstützen.
Optionen
Stifter werden
Stiften durch Testament
Steuerliche Vorteile
Steuerliche Vorteile
Zuwendungen an die St. Dominikus Stiftung Speyer erfahren einen steuermindernden Abzug bei folgenden Steuern.