Steurliche Vorteile
Die St. Dominikus Stiftung Speyer ist vom Finanzamt gemeinnützig anerkannt. Aus diesem Grund gewährt der Gesetzgeber bei Zuwendungen an die St. Dominikus Stiftung Speyer einen steuermindernden Abzug bei der Einkommens-, der Körperschafts- und der Gewerbesteuer:
Als Privatperson können Sie für Zuwendungen jährlich bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte als Sonderausgaben geltend machen; als Unternehmer bis zu vier Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Erfolgt Ihre Zuwendung des Stiftungskapitals anlässlich einer Vermögens- bzw. Kapitalaufstockung der St. Dominikus Stiftung Speyer als sogenannte Zustiftung, kann ein Betrag von bis zu 1 Million Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren steuerlich geltend gemacht werden.
Bei einer Zustiftung wird Ihr zur Verfügung gestelltes Kapital ungeschmälert auf die St. Dominikus Stiftung Speyer übertragen. Es fallen weder Schenkungs- noch Erbschaftssteuer an. Auch die Erträge aus diesem Stiftungskapital sind von sämtlichen Steuern befreit.
Sprechen Sie bitte auch mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt, da sich die allgemeinen steuerrechtlichen Vergünstigungen des Spenden- bzw. Zuwendungsrechts ändern können.
Optionen
Stifter werden
Zustiften
Zustiftung
Erfahren Sie hier die Möglichkeit, dauerhaft die Erträge für den Stiftungszweck zu erhöhen.
Steuerliche Vorteile
Steuerliche Vorteile
Zuwendungen an die St. Dominikus Stiftung Speyer erfahren einen steuermindernden Abzug bei folgenden Steuern.