Stiften durch Testament
Ist es Ihr Wunsch, dass Ihre Hinterlassenschaft oder ein Teil davon, auf lange Sicht und nachhaltig Gutes bewirkt, so können Sie die St. Dominikus Stiftung Speyer als Vermächtnisnehmerin oder (Mit-)Erbin einsetzen. Ihren Willen formulieren Sie in einem eigenhändigen und handschriftlichen Testament, einem notariellen Testament oder in einem Erbvertrag. Sie können Ihre Hinterlassenschaft auch in einen Stiftungsfonds, der ggf. einen von Ihnen gewählten Namen trägt, fliessen lassen. So hilft Ihr Vermögen langfristig dem von Ihnen gewünschten Zweck.
Gerne informieren wir Sie zu den rechtlichen und steuerlichen Aspekten, die Sie bei einem Testament beachten müssen. Sprechen Sie uns dazu bitte an.
Optionen
Stifter werden
Zustiften
Zustiftung
Erfahren Sie hier die Möglichkeit, dauerhaft die Erträge für den Stiftungszweck zu erhöhen.
Steuerliche Vorteile
Steuerliche Vorteile
Zuwendungen an die St. Dominikus Stiftung Speyer erfahren einen steuermindernden Abzug bei folgenden Steuern.